Aufstell,- Leih- und Mietbedingungen
1.
Aufstellung
Die Aufstellung und Benutzung der zur Verfügung gestellten
Container und Geräte hat nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften
den Silo-Aufstellvorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft
und den staatlichen Arbeitsschutzvorrichtungen zu erfolgen.
Aufstellung und Benutzung liegen im Verantwortungsbereich
des Bestellers. Die Haftung der DRACHOLIN GmbH erstreckt sich
auf die Anlieferung und Abholung der Behälter und Geräte,
solange diese mit Vorrichtungen des LKWs verbunden sind.
Der Besteller hat den Ort der Aufstellung zu bezeichnen und
vorzubereiten. Die ausreichende Standfestigkeit der Behälter
auf dem Untergrund muss auch bei ungünstiger Witterung
gewährleistet sein.
Für das Abladen und Aufladen der Behälter ist genügend
Platz (Aktionsradius) für die Fahrzeuge sicherzustellen.
Die Behälter dürfen nur durch die Fa. DRACHOLIN
GmbH, bzw. deren Beauftragte umgestellt und gefüllt werden.
Der Besteller stellt sicher, dass die Zufahrt zum Aufstellplatz mit Transportfahrzeugen von 35 to Gewicht befahren werden kann, ohne dass die Zufahrt oder das Fahrzeug beschädigt werden.
Der
Besteller hat zu prüfen, ob für die Aufstellung
des Behälters am vorgesehenen Ort privatrechtliche
oder öffentlichrechtliche Genehmigungen erforderlich
sind. Der Besteller hat diese auf seine Kosten einzuholen
(für öffentliche Straßen oder Fußgängerwege
im Stadtgebiet beim Amt für öffentliche Ordnung,
in Landgebieten beim Landratsamt). Bei Dunkelheit ist vom
Besteller ausreichende Beleuchtung am Behälter anzubringen.
Alle Bußgelder und Kosten, die aus Verstößen
gegen öffentliche Vorschriften, Richtlinien und Auflagen
entstehen, werden vom Besteller getragen.
Der Besteller verpflichtet sich, die ihm überlassenen
Behälter und Geräte vor Beschädigung und
Diebstahl zu schützen, sorgfältig zu behandeln
und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Sofern eventuelle Schäden nicht von der DRACHOLIN GmbH
zu vertreten sind, haftet der Besteller für alle Schäden,
die durch die Nutzung an den Gegenständen entstehen.
Der Besteller wird geeignetes Personal zu Mithilfe bei der
Aufstellung kostenlos zur Verfügung stellen. Der Besteller
wird dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter über
die zu beachtenden Vorschriften und Richtlinien informiert
sind und diese einhalten.
2.
Gebühren
Für die Aufstellung und Abholung des Silos 6 m³
Inhalt hat der Besteller eine Gebühr von EUR 95,- zu
zahlen. Bei Containern
1,2 m³/2 m³ Inhalt werden Hubkosten von EUR 9,50
pro Hub berechnet. Eventuelle Umstellkosten werden nach
Aufwand berechnet. Die Zufuhrkosten von Big-Bags betragen
pro to EUR 16,-
- Container
werden bis zu 10 Arbeitstagen mietfrei zur Verfügung
gestellt.
- Ab dem 11. Arbeitstag wird eine Containermiete von
EUR 7,50 je Container und je Arbeitstag berechnet.
Grundlage für die Berechnung der Mietgebühr ist
das
Anlieferungsdatum und das Datum der Rückmeldung. Die
DRACHOLIN GmbH ist berechtigt, die Anlage jederzeit
zurückzunehmen, wenn besondere Umstände dazu
Veranlassung geben.
3. Abholung/Abmeldung
Nach Entleeren des Containers, bzw. wenn der Besteller den
Container nicht mehr zu nutzen beabsichtigt, wird der Besteller
dies der Versandabteilung der Fa. DRACHOLIN GmbH unter Angabe
der Silo-Nummer unverzüglich mitteilen.
Vor Rückgabe muss der Container vom Besteller vollständig
geleert werden, sowie dieser und die Geräte sorgfältig
gereinigt sein und ihren ursprünglichen technischen
Zustand haben. Die Auslaufklappen, sowie das Mannloch müssen
unbedingt geschlossen sein. Er hat dafür zu sorgen,
dass sich bei der Rückgabe keine Abfälle oder
Fremdstoffe im Container befinden. Sollte sich ergeben,
dass entgegen dieser Regelung eine Reinigung nicht vorgenommen
wurde oder sich Fremdstoffe im Container befinden, hat der
Besteller die dadurch entstandenen Kosten, insbesondere
der Reinigung durch die Fa. DRACHOLIN GmbH, zu ersetzen.
Zum übrigen gelten für die Abholung der Container
durch die DRACHOLIN GmbH oder deren Beauftragten dieselben
Abmachungen, die auch für die Anlieferung gelten, entsprechend.
Leerfahrten und Wartezeiten auf der Baustelle, die weder
wir noch unser Umsteller zu vertreten haben oder aus der
Nichtbeachtung unserer Bedingungen resultieren, müssen
wir gesondert berechnen: z. Zt. EUR 65,00/Std., km-Geld
EUR 1,30/km.
Kosten für Wartezeiten und Arbeitsausfall, welche durch
verspätete Materialanlieferung entstehen, werden von
uns nicht ersetzt.
4.
Gewährleistung
Gewährleistungsrechte und ansprüche, sowie
Schadensersatz-ansprüche auf Grund von Mängeln
der DRACHOLIN-Container oder Geräte, die nicht von
Ersatz für Schäden, die aus von der DRACHOLIN
GmbH verschuldeten Mängeln der DRACHOLIN-Container
zurückzuführen sind, wird nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit geleistet.
Für Schäden, die durch Ausfallzeiten beim Verwender
auf Grund von verschuldeten Mängeln an den DRACHOLIN-Containern,
anderen Mehrwegverpackungen oder Zubehör entstehen,
haftet die DRACHOLIN GmbH nicht, es sei denn, sie hat die
Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
5.
Haftung
Soweit nichts abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatz-ansprüche
des Verwenders, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher oder
unterlassener Beratung, Verschulden bei Vertragsschluss,
positiver Forderungsverletzung, für leichte Fahrlässigkeit,
ausgeschlossen, sofern die DRACHOLIN GmbH nicht wesentliche
Vertragspflichten verletzt hat. Sollen Schadenersatzansprüche
wegen der Verletzung bestehen, sind sie in der Höhe
nach auf den Ersatz der vorhersehbaren vertragstypischen
Schäden beschränkt. Dieser Haftungsausschluss
gilt nicht für eine vom Verschulden unabhängige
Haftung, insbesondere für das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften und für Produktfehler nach dem Produkthaftungsgesetz.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller diese Bedingungen
uneingeschränkt an.
DRACHOLIN
GmbH, Carl-Zeiss-Str. 19, 72555 Metzingen
Sitz Metzingen, Handelsregister Reutlingen HRB 447 U
Geschäftsführer: Dorothee Fritz, Helmut Fritz
UST-IdNr.: DE147165125